« CDU Presseerklärung zum “Wandtafelstreit” in Nuthetal | Home | Vorstandswahl am 10. Dezember 2009 »
Fraktion CDU/Grüne: Wir brauchen nach wie vor eine Baumschutzsatzung für unsere Gemeinde
Von CDU-Nuthetal | 20.Mai 2009
… …
Zu diesem Thema ist ja in den vergangenen Wochen sehr ausgiebig diskutiert worden. Interessant dabei ist, dass die SPD Nuthetal von anfänglicher Entbürokratisierung auf ihrer Internetseite sprach, in den Ausschüssen allerdings die Notwendigkeit der Satzung überhaupt in Frage gestellt hat, bzw. diese Frage für sich verneint hat !
Damit hat sie sich wohl den Unmut des größeren Teiles der Gemeindevertreter aber
auch von Bürgern der Gemeinde zugezogen!
Es sie auch hier nochmals erwähnt, dass die Gemeinde Nuthetal mit einem neuen
B-Plan ( Nr. 18 ) in 2007 insbesondere den Baumbestand im OT Bergholz- Rehbrücke schützen will.
Zur Plakatierung der SPD für die Europawahl 2009 könnte man sagen:
Wer Kahlschlag will – wählt SPD -
Volker Traberth, Fraktionsvorsitzender CDU / Grüne
28.05.09
Die PNN berichtet über die Diskussionen im Hauptausschuß der Gemeindevertretung. Lesen Sie hier:
Gegen den Fortbestand einer eigenen Baumschutzsatzung für Bergholz-Rehbrücke hat sich die Fraktionsvorsitzende der SPD, Monika Zeeb, ausgesprochen „Die brauchen wir nicht“, so Zeeb jüngst im Nuthetaler Hauptausschuss. Zuviel Bürokratie und „Gängelung der Bürger“ sei das. Bäume seien ausreichend durch das gültige Landesrecht geschützt. „Die Brandenburgische Baumschutzverordnung wird vom Kreis vollzogen, darum müssten wir uns nicht kümmern“ erklärte sie. Widerspruch kam von Volker Traberth (CDU). Es sei wohl bekannt, dass nicht für jeden gefällten Baum eine Genehmigung vorgewiesen werden könne. Und die Kreisstadt sei weit.
Bergholz-Rehbrücke sei in den letzten 20 Jahren ohnehin arg gebeutelt worden, so Traberth. Immerhin habe Bergholz-Rehbrücke den Ruf einer Gemeinde mit Waldcharakter, den die meisten Gemeindevertreter vehement verteidigen. Zudem findet das Landesrecht keine Anwendung bei Bäumen „auf Grundstücken mit einer vorhandenen Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten“. Im Klartext: der Privatmann könnte fällen, wenn es denn nicht zum Beschluss der Nuthetaler Baumschutzsatzung kommt.
Topics: Allgemein |
Kommentare geschlossen.

